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SWI 11, November 2008, Seite 543

BFH zur Umsatzsteuererstattung an ausländische Unternehmer

  • Unternehmerbescheinigung begründet die Vermutung der Unternehmereigenschaft und der Ansässigkeit

  • Die mit der Unternehmerbescheinigung begründete Vermutung ist widerlegbar

  • Staat der Steuererstattung darf sich vergewissern, ob die wirtschaftliche Realität tatsächlich gegeben ist

  • Erstattung darf verweigert werden, wenn die in der Unternehmerbescheinigung angegebene Anschrift weder der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch einer festen Niederlassung, von der aus Umsätze getätigt werden, ist

Eine im Jahr 1997 gegründete Kapitalgesellschaft englischen Rechts beantragt im Oktober 1998 die Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 dUStG (in der im Streitjahr geltenden Fassung) beim [damals] in Deutschland zuständigen Bundesamt für Finanzen (BfF). Die angesprochene deutsche Umsatzsteuer ergab sich aus Rechnungen für die Anmietung einer Motoryacht von der deutschen A Yachtcharter KG. Dem Antrag lag die von der britischen Behörde HM Customs and Excise erstellte Unternehmerbescheinigung bei. Nach erfolgten eigenen Erhebungen und aufgrund – nach Ansicht des BfF unvollständig – beantworteten Vorhalten lehnte das BfF und ihm folgend das Finanzgericht (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 387) die Vergütung von Vorsteuer besch...

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