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SWI 11, November 2008, Seite 515

Fruchtgenuss und internationales Schachtelprivileg

Usufruct and International Participation Exemption

Georg Kofler

There is considerable confusion as to whether or not a usufruct in shares of a foreign company may entitle the usufructuary to the benefits of Austria‘s international participation exemption. Georg Kofler considers a systematic and literal interpretation of domestic law and additional arguments derived from the Parent-Subsidiary Directive in favor of such an entitlement.

Überblick

Seit der Liberalisierung des internationalen Schachtelprivilegs in § 10 Abs. 2 KStG durch das BBG 2003 ist lediglich eine mindestens für ein Jahr bestehende 10%ige Mindestbeteiligung „in Form von Kapitalanteilen“ erforderlich, ohne dass es auf das Vorliegen von „Gesellschaftsanteilen“ oder die Unmittelbarkeit der Beteiligung ankäme. Trotz des Wegfalls dieser Kriterien soll § 10 Abs. 2 KStG auf Fruchtgenussberechtigte an internationalen Schachtelbeteiligungen weiterhin nicht anwendbar sein. Begründet wird diese Ansicht nunmehr mit dem „Erfordernis einer Beteiligung an der Unternehmenssubstanz“, erwirbt doch der Fruchtnießer beim eigentlichen Fruchtgenuss außerhalb von Sonderabmachungen (z. B. Veräußerungs- und Belastungsverbot und Stimmrecht) nicht das für § 10 Abs. 2 erforderliche wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung. Dieser Aussch...

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