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Zusätzliche Fahrten im Rahmen des Pendlerpauschales
Sind Fahrtkosten in Zusammenhang mit einem anerkannten Fortbildungskurs nur teilweise durch das Pendlerpauschale gedeckt, stehen zusätzliche Fahrtkosten zu ().
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin ist Buchhalterin und machte in der Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr 2011 unter anderem Reise- und Fortbildungskosten für Fortbildungskurse (Personalverrechnung, Steuerrecht) geltend. Für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und retour konnte sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen. In der Lohnverrechnung wurde dafür das kleine Pendlerpauschale als Werbungskosten berücksichtigt. Nach der Dienstzeit war an Kurstagen eine Rückkehr an den Wohnort sinnvollerweise nicht möglich, weshalb der Kursort direkt von der Arbeitsstätte angefahren wurde. Nach dem Besuch der Kursstunden konnte für die Heimfahrt kein öffentliches Verkehrsmittel mehr verwendet werden. Die Beschwerdeführerin war daher an diesen Tagen auf die Benützung des PKW angewiesen.
Verfahren beim Finanzamt
Das Finanzamt berücksichtigte die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Kurskosten. Den damit zusammenhängenden Fahrtkosten verwehrte es teilweise die Abzugsfähigkeit mit der Begründun...