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Wissenschaftlicher Beirat eines gemeinnützigen Vereins
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen sowie den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und Publikationsschwerpunkte, der Evaluierung der wissenschaftlichen Themenstellungen sowie bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Ergebnisse und Qualität der von diesen Wissenschaftlern hervorgebrachten wissenschaftlichen Arbeiten). Mitglieder dieses wissenschaftlichen Beirats sind auch Personen, die in der Schweiz und in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind.
Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs 1 Z 2 Teilstrich 1 bzw 2 EStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen,...