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BFG: Deutsche Familienstiftung fällt unter die Mutter-Tochter-Richtlinie
Eine deutsche Familienstiftung erfüllt prinzipiell die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie und kann daher grundsätzlich als eine „andere nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft iSd Mutter-Tochter-Richtlinie“ angesehen werden.
Zur Geltendmachung der Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie ist allerdings die Vorlage einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich.
Sachverhalt: An der österreichischen X-GmbH (Beschwerdeführerin) sind zwei deutsche Gesellschaften beteiligt: Die deutsche V-VerwaltungsgmbH und die deutsche L‑GmbH & Co KG. Kommanditist der L-GmbH & Co KG ist die deutsche VL Familienstiftung. Strittig ist, ob die mit Gesellschafterbeschluss vom von der X‑GmbH ausgeschütteten Beteiligungserträge des Geschäftsjahres 2017 mit dem auf die L-GmbH & Co KG und damit auf die Familienstiftung entfallenden Anteil der österreichischen KESt unterliegen oder – womöglich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 94 Z 2 EStG – in Österreich steuerfrei ausgeschüttet werden können. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass § 94 Z 2 EStG nicht zur Anwendung gelangen könne, da die deutsche Familienstiftung nicht in der Anlage 2 des EStG erwähnt ist. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin hat die Ausschüttung...