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SWI 6, Juni 2008, Seite 258

Konzerninterne Aufteilung des Währungsrisikos

(BMF) – Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich anerkennungsfähig sind (siehe Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Erläuterungen des Warenverkehrs, W 46, und Brezig/Krabbe/Lempenau/Mössner/Runge, Außensteuerrecht, Rn. 151 zu § 1 AStG). Die OECD-Grundsätze gehen in diesem Zusammenhang sogar so weit, dass sie die Risikozuordnung an das Herstellerunternehmen auch dann von der steuerlichen Anerkennung nicht ausgeschlossen sehen wollen, wenn unter Fremden dieses Risiko vom Vertriebsunternehmen allein getragen wird.

Werden daher von einer österreichischen GmbH die von ihr produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen geliefert, dessen Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, so kann im Grunde kein Einwand erhoben werden, wenn die österreich...

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