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SWI 4, April 2008, Seite 188

Switch-over-Klausel und Gemeinschaftsrecht

Gerald Toifl

Der EuGH hat im Urteil Columbus Container Services vom , Rs. C-298/05, ausgesprochen, dass weder die Niederlassungs- noch die Kapitalverkehrsfreiheit einer Steuerregelung eines Mitgliedstaates entgegenstehen, wonach die Einkünfte einer im Inland ansässigen Person aus Kapitalanlagen in einer Niederlassung mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ungeachtet eines DBA mit dem Mitgliedstaat des Sitzes dieser Niederlassung nicht von der inländischen Einkommensteuer freigestellt sind, sondern unter Anrechnung der im anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer der inländischen Besteuerung unterliegen. Wilke (Praxis internationale Steuerberatung 2008, 31 ff.) weist darauf hin, dass Gegner des deutschen Außensteuergesetztes dieses Urteil nicht mit Freude lesen werden. Man müsse nüchtern feststellen, dass damit eine wesentliche Bestimmung des deutschen Außensteuergesetzes der europarechtlichen Prüfung standgehalten habe. Man wird davon ausgehen müssen, dass der einseitige Übergang Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zumindest zurzeit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater u...
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