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Auswirkungen einer Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA Österreich – Deutschland
Da Österreich ab dem keine Erbschaftssteuer mehr erheben wird, hat Deutschland das Erbschaftssteuer-DBA fristgerecht zum gekündigt. Derzeit ist in der Praxis noch fraglich, ob bis zum ein Übergangsabkommen gelten wird. Hoheisel (IStR 2008, 139 ff.) stellt die Auswirkungen aus der Kündigung des Abkommens für deutsch-österreichische Erbfälle dar. Generell kommt er zu dem Ergebnis, dass sich der Umfang des deutschen Besteuerungsrechts im Erbfall tendenziell erweitern wird. Zum einen werden nunmehr Erben in Deutschland selbst dann steuerpflichtig, wenn der Erblasser in Österreich ansässig war und lediglich Kapitalvermögen vererbt. Zum anderen wird auch die Vererbung von mehr als 10%igen Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften in Zukunft selbst dann steuerpflichtig, wenn weder der Erblasser noch der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zu bedenken ist zudem, dass die deutsche erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch bis zu fünf Jahre nach einem Wegzug aus Deutschland greift.