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SWI 4, April 2008, Seite 160

Auslandsunternehmensverkauf durch den Stifter an seine österreichische Stiftung

(BMF) – Der Wertzuwachs, der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebsstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich errichtete Privatstiftung realisiert wird.

Sollte nach der Veräußerung an die Stiftung in Österreich ein Zweitwohnsitz begründet werden, dann wird bei Beantwortung der Frage, ob die nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließenden Kaufpreisraten steuerpflichtig werden, Folgendes zu bedenken sein: Wird von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen eine Auslandsbeteiligung verkauft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn der inländischen Besteuerung, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung in das Ausland der gewinnbringende Kaufpreis vor oder nach der Wohnsitzverlegung zur Auszahlung gelangt. Diese Betrachtungsweise muss symmetrisch angewendet werden und daher auch im umgekehrten Fall, also bei Eintritt in die unbeschränkte St...

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