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SWI 4, April 2008, Seite 148

Zwischenschaltung einer bulgarischen Immobilien-Kapitalgesellschaft

Beabsichtigt eine österreichische GmbH & Co KG (mit österreichischen und bulgarischen natürlichen Personen sowie einer gewerblich tätigen bulgarischen Kapitalgesellschaft als Gesellschaftern), in Bulgarien Grundstücke zu erwerben, darauf Gebäude errichten zu lassen und diese schließlich an Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte – soweit sie auf den bulgarischen Immobilienbesitz und nicht auf die Tätigkeit der inländischen Personengesellschaft entfallen – der ausschließlichen Besteuerung in Bulgarien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Ist die österreichische KG aber nicht berechtigt, bulgarischen Grundbesitz zu erwerben, und gründet sie zu diesem Zweck eine ihr zu 100 % gehörende bulgarische Kapitalgesellschaft, die ihrerseits die Liegenschaften erwirbt, dann sind zwar die der bulgarischen Kapitalgesellschaft zuzurechnenden Einkünfte ebenfalls vor der Besteuerung in Österreich abgeschirmt. Werden diese Liegenschaftserträgnisse aber als Dividenden von der vermögensverwaltenden bulgarischen Gesellschaft an die österreichische KG – und damit steuerlich an deren Gesellschafter – ausgeschüttet, fallen diese Ausschüttungen...

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