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SWI 3, März 2008, Seite 137

EuGH: Umsatzsteuerbefreiung für die Gestellung von Lehrpersonal durch Bildungseinrichtungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-434/05, Horizon College, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, den Schul- und Hochschulunterricht, die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Stichting Regionaal Opleidingen Centrum Noord-Kennemerland/West-Friesland (Horizon College) mit Sitz in Alkmaar (Niederlande) (im Folgenden: Horizon College) und dem Staatssecretaris van Financiën (Finanzstaatssekretär) wegen eines von diesem an Horizon College gerichteten Nacherhebungsbescheids über Mehrwertsteuer.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den für den Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Jahren stellte Horizon College, eine Lehreinrichtung, einige seiner Lehrer anderen Lehreinrichtungen (im Folgenden: Zieleinrichtungen) zur Verfügung, bei denen diese Lehrer unter der Verantwortung der jeweiligen Zieleinrichtung Unterricht erteilten. Für jede Gestellung wurde zwischen Horizon College, dem betreffenden Lehrer und der Zieleinrichtung ein Vertrag geschlossen. Nach d...

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