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SWI 3, März 2008, Seite 134

EuGH: Erteilung von Schul- oder Hochschulunterricht durch freie Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-445/05, Haderer, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. j der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Haderer und dem Finanzamt Wilmersdorf wegen dessen Weigerung, Herrn Haderer von der Mehrwertsteuer zu befreien, zu der er für die von ihm im Jahr 1990 als freier Mitarbeiter des Landes Berlin ausgeübte Unterrichtstätigkeit herangezogen worden war.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Haderer war jahrelang als freier Mitarbeiter für das Land Berlin tätig. Im Jahr 1990 erteilte er an einer Volkshochschule Schularbeitshilfe und leitete an einer anderen Volkshochschule und in einem Elternzentrum Keramik- und Töpferkurse. Die Beschäftigungszeit des Klägers betrug 1990 insgesamt regelmäßig über 30 Stunden in der Woche. Die Verträge, aufgrund deren Herr Haderer die genannten Leistungen erbrachte, wurden mit dem Land Berlin jeweils mit halbjähriger Laufzeit abgeschlossen. Sie enthielten Klauseln, denen zufolge durch sie kein „Beschäftigungsverhältnis“ im Sinn des deutschen...

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