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SWI 3, März 2008, Seite 133

Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-Tschechien

(BMF) – In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-Tschechien sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr – wie bisher – einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern – nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA – einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab betreffen.

Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für fünf Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der Zwölfmonatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen. (EAS 2925 v. )

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