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SWI 3, März 2008, Seite 100

Bargeldlose inländische Treibstoffversorgung durch ein deutsches Unternehmen

Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: „Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebsstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft (wenn die österreichische Mineralölfirma anläßlich der Treibstoffabgabe nur ihre Vertragspflichten gegenüber der deutschen Gesellschaft erfüllt und dementsprechend an diese fakturiert und diese sodann an den Kundenkarteninhaber weiterfakturiert) noch dann, wenn die deutsche Gesellschaft vorweg eine Treibstoffmenge erwirbt und diese in den Tanks der österreichischen Mineralölfirma gemeinsam mit deren Treibstoffmengen lagert.“ Sollte das deutsche Unternehmen in Österreich aber Kreditkartenautomaten aufstellen, dann würde darin eine Betriebstättenbegründung zu sehen sein (EAS 1100).

Wird von dem deutschen U...

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