Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2008, Seite 98

Gewinnausschüttung einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine inländische KG mit deutschen Kommanditisten

Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebsstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebsstättenvorbehalt des Art. 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu und verpflichtet in Art. 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens Deutschland dazu, die deutschen Kommanditisten hinsichtlich ihrer in Österreich erzielten BeS. 99triebsstättengewinne, sonach auch hinsichtlich der darin enthaltenen Gewinnausschüttung, von der deutschen Besteuerung freizustellen (in diesem Sinn EAS 2807).

Auf der Grundlage des „AOA“ (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am veröffentlichen Bericht „Attribution of Profits to Permanent Establishments“) wird Deutschland aber nicht entgegengetreten werden können, wenn es die Zugehörigkeit der Beteiligung zum inländischen Betriebsstättenvermögen der KG bestreitet, falls die Beteiligung nicht in einem funktionalen Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung der inländischen KG stehen...

Daten werden geladen...