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SWI 3, März 2008, Seite 98

Rückwirkende Einbringung eines Musiker-Einzelbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Hat ein in Österreich ansässiger Künstler von März bis November 2004 aus Gastspielen in Spanien Einkünfte erzielt und wurden diese gemäß Art. 18 DBA-Spanien in Spanien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, ist Österreich als Ansässigkeitsstaat des Künstlers verpflichtet, Steuerfreistellung zu gewähren.

Diese Steuerfreistellungsverpflichtung erlischt nicht dadurch, dass aufgrund eines im November 2004 nachträglich und rückwirkend per abgeschlossenen Einbringungsvertrags der künstlerische Betrieb, in den die spanischen Künstlerhonorare eingeflossen sind, in eine neu errichtete GmbH eingebracht wurde, wobei diese Einbringung vom Finanzamt anerkannt worden ist. Denn auch wenn die Spanieneinkünfte nunmehr rückwirkend der GmbH zugerechnet werden und Art. 18 nicht für GmbHs, sondern nur für natürliche Personen gilt, hat Spanien dennoch nicht mit seiner Besteuerung das Abkommen verletzt, weil die gegenständlichen Einkünfte aus spanischer – und damals österreichischer – Sicht einer in Österreich ansässigen natürlichen Person zuzurechnen waren. Wenn aber Spanien aufgrund des Abkommens zur Steuererhebung berechtigt war, dann trifft den Ansässigkeitsstaat des Abgabepflichtigen (nunmehr den Ansäs...

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