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SWI 1, Jänner 2008, Seite 46

Kündigung des DBA Österreich – Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer

Gerald Toifl

Die angekündigte Abschaffung der österreichischen Erbschaftssteuer ab als Reaktion auf das Erkenntnis des , G 235/06 u. a., hat Deutschland zum Anlass genommen, das DBA Österreich – Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer aus dem Jahr 1954 aufzukündigen. Die Kündigung erfolgte zum ; es ist allerdings geplant, bis zum ein Übergangsabkommen mit identem Inhalt zum alten DBA abzuschließen. Geuenich (IWB Nr. 22 vom , 1189 ff., Fach 5, Gruppe 2, Österreich, 717 ff.) erläutert die Konsequenzen aus dem Wegfall des Abkommens. Grob zusammengefasst bestehen die Konsequenzen darin, dass anstelle der bisher in Deutschland für alle Vermögensbestandteile außer für in Deutschland gelegene Grundstücke und für in Deutschland belegenes Betriebsvermögen eines in Österreich ansässigen Erblassers geltenden Freistellungsverpflichtung eine Steuerpflicht bei deutschen Erben oder Erblassern mit Zweitwohnsitz in Deutschland wiederauflebt. Dies gilt selbst dann, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe bloß über einen Zweitwohnsitz in Deutschland verfügen, und bei deutschen Staatsangehörigen darüber hinaus auch noch dann, wenn sie diesen (Zweit-) Wohnsitz nicht vor mehr ...

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