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Funktionsverlagerungen nach der Neufassung des § 1 Abs. 3 dAStG
Das ab in Deutschland anzuwendende Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008 enthält zur Gegenfinanzierung von Steuerentlastungen (insbesondere Senkung des Körperschaftsteuersatzes) erhebliche Verschärfungen auf dem Gebiet der internationalen Verrechnungspreise und insbesondere der Funktionsverlagerung in § 1 Abs. 3 dAStG. Looks/Scholz (BB 2007, 2541 ff.) beleuchten diese Neuregelungen vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und dabei auftretenden Fragestellungen. Des Weiteren werden die Methoden zur Bewertung einer Funktionsverlagerung erläutert. Zielrichtung des § 1 Abs. 3 dAStG ist die Erfassung der Verlagerung der Ertragskraft und nicht die Verlagerung einzelner Wirtschaftsgüter. Hieraus leitet sich ab, dass bei einer Funktionsbewertung der Firmenwert sowie die firmenwertbildenden Faktoren mitberücksichtigt werden müssen. Unklar ist aber nach Ansicht der Autoren derzeit noch, nach welchem Maßstab Funktionsverlagerungen bewertet werden sollen, insbesondere ob die Bewertung aus Unternehmens- oder aus Anteilseignersicht vorzunehmen ist und wie gegebenenfalls eine Typisierung der Anteilseigner vorgenommen werden soll.