Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: DBA kann Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit neutralisieren
Am entschied der EuGH in der Rs. C-379/05, Amurta, über Fragen des Gerechtshof te Amsterdam im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Amurta SGPS (in weiterer Folge: Amurta), einer Gesellschaft mit Sitz in Portugal, und den niederländischen Steuerbehörden über die Anwendung eines Quellensteuerabzugs von Dividenden, die von der Retailbox BV (in weiterer Folge: Retailbox), einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, an Amurta ausgeschüttet wurden. Zum maßgebenden Zeitpunkt hielt Amurta 14 % der Anteile an Retailbox. Am schüttete Retailbox ihren Anteilseignern Dividenden aus. Von den Dividenden, die an Amurta ausgeschüttet wurden, wurde Dividendensteuer in Höhe von 25 % einbehalten.
Gegen diese Besteuerung legte Retailbox im Namen von Amurta Einspruch ein. Nach dessen Zurückweisung durch die niederländischen Steuerbehörden erhob Amurta beim Gerechtshof te Amsterdam Klage auf Nichtigerklärung der entsprechenden Entscheidung und Erstattung der einbehaltenen Dividendensteuer. Da der Gerechtshof te Amsterdam der Auffassung war, dass für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts erforderlich ist, hat er beschlossen, das Verfahren auszusetzen u...