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SWI 7, Juli 2020, Seite 382

EuGH: Vorübergehende Verbringung von Paletten zu Vermietungszwecken gilt als vorübergehende Verwendung

In seinem Urteil vom , CHEP Equipment Pooling NV, C-242/19, hatte sich der EuGH mit der Verbringung von Gegenständen innerhalb der Europäischen Union zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen zu befassen. Die diesbezüglichen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der in Belgien ansässigen Gesellschaft CHEP Equipment Pooling NV (im Folgenden: CHEP) auf der einen und der Agenția Națională de Administrare Fiscală – Direcția Generală Regională a Finanțelor Publice București – Serviciul soluționare contestații (Nationale Steuerverwaltungsagentur – Regionale Generaldirektion für öffentliche Finanzen Bukarest – Rechtsbehelfsstelle, Rumänien) und der Agenția Națională de Administrare Fiscală – Direcția Generală Regională a Finanțelor Publice București – Administrația fiscală pentru contribuabili nerezidenți (Nationale Steuerverwaltungsagentur – Regionale Generaldirektion für öffentliche Finanzen Bukarest – Steuerverwaltung für gebietsfremde Steuerpflichtige, Rumänien) (im Folgenden zusammen: rumänische Steuerbehörden) auf der anderen Seite wegen der Weigerung dieser Behörden, CHEP die in Rumänien entrichtete Mehrwertsteuer zu erstatten.

Dem Rechtsstreit lag f...

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