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SWI 1, Jänner 2008, Seite 35

Österreichisches Krankengeld für Beschäftigung bei einer tschechischen Kapitalgesellschaft

(BMF) – Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die aufgrund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-Tschechien dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von einem Dritten (Gebietskrankenkasse) erhält, nehmen ihnen nicht den Charakter von Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Da im Übrigen für Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem weder im DBA-CSSR noch in dem ab 2008 geltenden DBA-Tschechien abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes unter Art. 15 DBA-CSSR bzw. Art. 14 DBA-Tschechien nicht unterbunden.

Wohl wird Krankengeld für Zeiträume geleistet, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt keine Arbeitsleistungen erbringen kann; doch wird damit der Kausalzusammenhang mit den aktiven Arbeitsleistungen genauso wenig unterbrochen wie beispielsweise bei Zahlungen für Urlaubszeiträume. Denn entscheidend für die Zuordnung zu der DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit ist einzig und allein, dass die Ansprüche auf...

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