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Christbaumverkauf aus einer in Dänemark betriebenen Christbaumplantage
Pachtet ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der vier Wochen vor Weihnachten stattfindende Christbaumverkauf zur Begründung inländischer Betriebsstätten führt (eine Frage, die auf der Grundlage des BFH-Urteils vom , I R 12/02, verneint werden müsste).
Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen sämtliche Einkünfte der inländischen Besteuerung; das DBA-Dänemark gebietet in Art. 19 (Methodenartikel), lediglich jene Einkünfteteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, die nach Maßgabe des Art. 4 aus einer Wertschöpfung im dänischen unbeweglichen Vermögen stammen. Hierbei wird auf eine bilateral korrespondierende Gewinnzuordnung Bedacht zu nehmen sein, die auf dem „Fremdverhaltensgrundsatz“ beruhen sollte; d. h. der dänischen Besteuerung sollte jener Gewinnteil zukommen, den ein fremder dänischer Unternehmer durch den Betrieb der Christbaumplantage erzielt hätte.
S. 10Auch wenn in Anwendung des öst...