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SWI 1, Jänner 2008, Seite 6

Besteuerungsrecht für eine Mietrechtsveräußerung

Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen Beteiligungs-GmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebsstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen, sind die der S-GmbH & Co KG (genauer: ihren Gesellschaftern) in ihrer ungarischen Betriebsstätte zufließenden Erträge gemäß dem DBA-Ungarn von der österreichischen Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn diese Erträge aus Untermietverträgen resultieren, die die S-GmbH & Co KG mit fremden Mietern, die die Fachmarktzentren betreiben, abgeschlossen hat. Ob die S-GmbH & Co KG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist und ob daher die ungarische Niederlassung als Betriebsstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe ) in Ungarn erzielt.

Dies gilt auch dann, wenn diese von der S...

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