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Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte: Rechtfertigt der AOA eine Änderung der Verwaltungspraxis?
Austrian Tax Administration Challenges Swiss Finance Branch: Does the AOA justify a change of the Administrative Practice?
The Austrian Federal Ministry of Finance has recently changed the administrative practice with regard to Swiss Finance Branches of companies resident in Austria. The pivotal point for that U-turn shall be the „Authorised OECD Approach (AOA)“ on the attribution of profits to permanent establishments. It is, however, to be further examined to what extent the AOA really can legitimate this new position.
Die Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte in der österreichischen Verwaltungspraxis
Das BMF hatte in den letzten Jahren bereits mehrmals Gelegenheit, zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Finanzierungsbetriebsstätten Stellung zu nehmen. Dabei wurde bisher im Wesentlichen die Auffassung vertreten, dass die Einkünfte aus der in der ausländischen Betriebsstätte ausgeübten Finanzierungstätigkeit nach dem Methodenartikel in Österreich grundsätzlich zu entlasten (d. h. in der Regel unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen) seien. Es müsse lediglich für die (untergeordneten) Geschäftsleitungsfunktionen im Stammhaus eine fremdübliche Tangente ermittelt und in Österreich besteuert werden. Damit schien die einschlägige Verwaltungspraxis bis zuletzt gefestigt. Etwas überraschend mutet es ...