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SWI 11, November 2007, Seite 529

Betriebsstätteneigenschaft einer beteiligungshaltenden deutschen GmbH & Co KG

(BMF) – Werden Beteiligungen an einer deutschen AG von den Mitgliedern einer Familie, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen, in eine deutsche GmbH & Co KG eingebracht, um solcherart die steuerliche „Verstrickung“ dieser Beteiligungen in Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG keine deutsche Betriebsstätte gegeben, sodass die Einkünfte aus der deutschen AG-Beteiligung gem. Art. 10 DBA-Deutschland steuerlich den in Österreich ansässig gewordenen Familienmitgliedern zuzurechnen sind. Wenn allerdings nach der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten „Geprägetheorie“ die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebsstätte für die KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Art. 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine Anweisungen in Bezug auf die Zurechnung v...

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