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Abzug ausländischer Verluste
Deutsche DBA-Politik ist es stets gewesen, im Sinne einer Symmetriethese die "Versäulung" von ausländischen Gewinnen und Verlusten zu erreichen, indem bei Freistellung der Gewinne aus einem DBA-Partnerstaat auch die dortigen Verluste unberücksichtigt bleiben. Der BFH hat nun mit Beschluss vom , IR 84/04, dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Grundfreiheiten des EG-Vertrages den deutschen Fiskus zur Anerkennung des Abzugs der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte zwingen. Reiser/Roth (IStR 2006, 787 f.) kommentieren den Vorlagebeschluss. Für die beiden Autoren ist es bemerkenswert, dass der BFH zum einen an seiner Auffassung zum symmetrischen Einkünftebegriff festhält, zum anderen eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit der Rs. Marks & Spencer bejaht. Sie weisen insbesondere nach, dass auch zur Vermeidung eines doppelten Verlustabzuges die symmetrische Betrachtungsweise des BFH zwar geeignet, aber nicht erforderlich ist. Im Gegensatz zu rechtlich selbständigen ausländischen Tochtergesellschaften stellt sich das Problem der Vermeidung eines doppelten Verlustabzugs, also eines Verlustabzugs sowohl im Inland als auch im Ausland, bei ausländischen Betriebsstätten von vornh...