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SWI 1, Jänner 2007, Seite 49

Cadbury Schweppes und deutsche Hinzurechnungsbesteuerung

Gerald Toifl

Wassermeyer/Schönfeld (GmbHR 2006, 1065 ff.) untersuchen die Frage, inwieweit in Folge der Entscheidung des , Cadbury Schweppes, die zur britischen Hinzurechnungsbesteuerung ergangen ist, auch die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages in Widerspruch steht. Die beiden Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in der derzeitigen Form nicht zu halten ist. Wörtlich führen sie aus: "In diesem Sinne ist das EuGH-Urteil in der Rs. Cadbury Schweppes eine Ohrfeige für alle, die die Verantwortung für den derzeitigen Zustand der §§ 7 ff. AStG tragen." Zudem weisen sie darauf hin, dass bei einem Untätigbleiben des Gesetzgebers Deutschland sich auch Schadenersatzansprüchen aussetzen könnte.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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