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SWI 1, Jänner 2007, Seite 11

Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen

(BMF) - Durch Pkt. 3.1 c des BMF-Erlasses vom , AÖFV. Nr. 256/2005, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gem. § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann.

In EAS 1501 wurde für Gastspiele ausländischer Orchester ein Textvorschlag für eine Erklärung vorgesehen, der auf der Grundlage des zitierten Erlasses folgenden Wortlaut haben könnte (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müssten):

Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters:

1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an.

2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 Euro pro Veranstaltungstag bzw. 900 Euro für mehrere V...

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