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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 342

Zur Frage der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Unterhalts

iFamZ 2017/184

§ 1480 ABGB

Für einen Anspruch auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Unterhalts ist die analoge Anwendung der Verjährungsfrist des § 1480 ABGB geboten.

Die vormalige Ehe der Streitteile wurde aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers geschieden. Der Ausspruch der Scheidung ist seit 1996, die Entscheidung über den Verschuldensausspruch seit 1998 rechtskräftig. Während des laufenden Verfahrens wurde der Kläger mit einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, der Beklagten ab einen vorläufigen monatlichen Unterhaltsbeitrag gem § 94 ABGB zu bezahlen. Da er nicht die Einleitung eines Exekutionsverfahrens riskieren wollte und die Beklagte ihrerseits nicht bereit war, eine Abstandserklärung abzugeben, leistete der Kläger den Unterhaltsbetrag – ab Dezember 1996 unter Vorbehalt – auch nach Rechtskraft der Scheidung bis zum weiter. Mit Beschluss des Rekursgerichts wurde die einstweilige Verfügung rückwirkend ab aufgehoben. Mit seiner 2006 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Rückzahlung jener Unterhaltsbeträge, die er der Beklagten in der Zeit vom bis letztlich rechtsgrundlos bezahlt habe. Hilfsweise werde die Forderung auch auf Schadenersatz gestützt, da die Beklagte...

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