Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH zu Fragen der Auslegung eines DBA (hier zum DBA-D 1954)
- Nationales staatliches Recht kommt in Betracht mangels Definition im und Auslegbarkeit aus dem DBA selbst
- Dynamische Auslegung dann, wenn das DBA nichts anderes vorsieht
- Verständigungsvereinbarung für VwGH nicht bindend, aber Ausdruck der Verwaltungsübung i. S. d. Vertragsrechtskonvention
In der Sache geht es um die Frage, unter welchen Artikel des DBA-D 1954 Bezüge eines in Deutschland ansässigen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer österreichischen GesmbH zu subsumieren sind (selbständige Arbeit gemäß Art. 8 oder nichtselbständige Arbeit gemäß Art. 9). Dieser Aspekt des VwGH-Erkenntnisses vom , 2002/15/0098 und 0162, ist bei Weninger, Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht, SWI 2006, 534, dargestellt. Jetzt geht es um die allgemein gültigen Aussagen des VwGH zur Auslegung von DBA.
Der VwGH führt aus:
Nationales staatliches Recht: Aus dem Wortlaut des DBA-D 1954 selbst ist für die im Beschwerdefall strittige Rechtsfrage, unter welche der beiden Bestimmungen des DBA die Einkünfte der Beschwerdeführer einzureihen sind, kein Hinweis zu gewinnen. Eine eigene Begriffsabgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus nichtselbständiger Arbeit ent...