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SWI 12, Dezember 2006, Seite 576

EuGH: Vertragsverletzung durch österreichische pauschale Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitender Personenbeförderung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-128/05, Kommission/Österreich, hatte sich der EuGH mit einer von der Kommission eingebrachten Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG zu befassen. Nach Auffassung der Kommission hat Österreich dadurch gegen die Vorgaben der 6. MwSt-RL verstoßen, dass nicht in Österreich ansässige Steuerpflichtige, die Personenbeförderungen in Österreich durchführen, keine Steuererklärungen einzureichen haben und den Netto-Mehrwertsteuerbetrag nicht zahlen müssen, wenn ihr in Österreich erzielter Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt.

Nach Art. 24 Abs. 1 der 6. MwSt-RL können Mitgliedstaaten unter den von ihnen festgelegten Beschränkungen und Voraussetzungen - vorbehaltlich der Konsultation nach Art. 29 der 6. MwSt-RL - vereinfachte Modalitäten für die Besteuerung und Steuererhebung, insbesondere Pauschalregelungen, anwenden, die jedoch nicht zu einer Steuerermäßigung führen dürfen. Mit der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen (BGBl. II Nr. 166/2002, i. w. F: streitige Verordnung), wurde bestimmt, dass U...

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