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Verschmelzende Umwandlung einer österreichischen Holdinggesellschaft auf die französische Muttergesellschaft
Wird eine österreichische Holdinggesellschaft, die eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebsstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das Betriebsvermögen der übernehmenden französischen Gesellschaft über.
Auf Gesellschafterebene sind allerdings besondere Überlegungen anzustellen: Vor dem Umwandlungsvorgang hält die französische Muttergesellschaft eine unter § 98 Abs. 1 Z 8 EStG fallende Beteiligung an der österreichischen Holdinggesellschaft, bei deren Veräußerung die stillen Reserven nach inländischem Recht der beschränkten Steuerpflicht zu unterziehen sind. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird - abweichend von den OECD-Grundsätzen - durch Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-Frankreich nicht unterdrückt. Bei dem Umwandlungsvorgang geht daher nicht aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens die Steuerhängigkeit der in den Anteilen aufgespeicherten Wertzuwächse verloren, sondern diese Steuerhängigkeit erlischt, weil die Beteiligung an der i...