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Staatliche Beihilfen: Kommission weitet Befristeten Rahmen ein drittes Mal aus
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom , IP/20/1221.
Die Europäische Kommission hat eine dritte Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen verabschiedet, der am erlassen wurde, um die Wirtschaft angesichts des Coronavirus-Ausbruchs zu stützen. Mit der ersten Änderung des Befristeten Rahmens am wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung des Coronavirus-Ausbruchs zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Am nahm die Kommission eine zweite Änderung an, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet wurde.
Mit der dritten Änderung wird der Befristete Rahmen weiter ausgeweitet, sodass die Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit haben, allen kleinen und Kleinstunternehmen auf der Grundlage des Rahmens staatliche Unterstützung zu gewähren, auch wenn sich diese Unternehmen am bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden. Davon ausgenommen sind Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind, Rettungsbeihilfen erhalten haben, deren Rückzahlung noch aussteht, ode...