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EuGH: Hinzurechnungsbesteuerung gemeinschaftsrechtswidrig
In seinem Urteil vom , Rs. C-196/04, Cadbury Schweppes plc, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die im Vereinigten Königreich vorgesehene Hinzurechnungsbesteuerung mit den Bestimmungen der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags im Einklang steht. Nach dem Steuerrecht des Vereinigten Königreichs unterliegt eine in diesem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft dort mit ihren Welteinkünften der Körperschaftsteuer. Im Gegensatz hierzu werden bei der ansässigen Gesellschaft grundsätzlich nicht die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften im Zeitpunkt der Erzielung dieser Gewinne besteuert. Auch werden bei ihr nicht die von einer Tochtergesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich ausgeschütteten Dividenden besteuert. Dagegen sind die an die ansässige Gesellschaft von einer Tochtergesellschaft mit Sitz im Ausland ausgeschütteten Dividenden von der ansässigen Gesellschaft zu versteuern. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bestimmt das Steuerrecht des Vereinigten Königreichs allerdings, dass der ansässigen Gesellschaft eine Steuergutschrift in Höhe der Steuer gewährt wird, die von der ausländischen Tochtergesellschaft anlässlich der Erzielung der Gewinne entrichtet wird.
Die Re...