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EuGH: Gesamtschuldnerische Haftung bei der Mehrwertsteuer
In seinem Urteil vom , Rs. C-384/04, Federation of Technological Industries u. a., hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, unter welchen Bedingungen bei der Mehrwertsteuer eine gesamtschuldnerische Haftung sowohl des Leistenden als auch des Leistungsempfängers vorgesehen werden kann. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:
Das britische Mehrwertsteuerrecht sieht eine gesamtschuldnerische Haftung von Händlern in einer Lieferkette vor, wenn die Steuer nicht gezahlt wurde. Die gesamtschuldnerische Haftung gilt dabei für die Lieferung von Telefonen und anderen zur Verwendung i. Z. m. Telefonen oder Telekommunikation hergestellten oder modifizierten Geräten, einschließlich Teilen und Zubehör, sowie für Computer und andere zur Verwendung i. Z. m. Computern oder Computersystemen hergestellten oder modifizierten Geräten, einschließlich Teilen, Zubehör und Software. Überdies gilt die gesamtschuldnerische Haftung nur für jene Steuerpflichtigen, an die derartige Waren geliefert worden sind, und wenn der jeweilige Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Lieferung wusste oder für ihn hinreichende Verdachtsgründe dafür bestanden, dass die aufgrund dieser oder e...