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Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
(BMF) - Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über eine schweizerische Holdinggesellschaft zu 100 % gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Art. 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des , ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Art. 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann.
Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Art. 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden. (EAS 2785 v. )