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SWI 11, November 2006, Seite 499

Doppelbesteuerungsabkommen mit Algerien

DOUBLE TAX CONVENTION WITH ALGERIA

Elfriede Zach

The exchange of the instruments of ratification of the DTC with Algeria and the DTC with Morocco took place in September 2006. The treaty with Algeria will enter into force on 1 December 2006, the treaty with Morocco will enter into force on .

I. Neue Doppelbesteuerungsabkommen

Im September dieses Jahres wurden die Ratifikationsurkunden zweier Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausgetauscht. Das DBA mit Algerien wird am in Kraft treten. Das DBA mit Marokko wird am in Kraft treten.

II. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Algerien

1. Anwendungsbereich

Das DBA wird für Quellensteuern ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, somit ab , anwendbar. Für veranlagte Steuern sind die Bestimmungen ab dem Veranlagungsjahr 2006 anzuwenden.

Der persönliche Anwendungsbereich und die Lösung von Ansässigkeitskonflikten entsprechen dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA). In sachlicher Hinsicht gilt das Abkommen für Steuern von Einkommen und vom Vermögen.

2. Unternehmensgewinne

Der Betriebsstättenbegriff entspricht grundsätzlich der Definition des OECD-MA. Bauausführungen begründen jedoch bereits ab einer Dauer von mehr als sechs Monaten eine Betriebsstätte. OECD-konform si...

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