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SWI 11, November 2006, Seite 491

Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH an eine slowakische K.S. mit österreichischen Kommanditisten

In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebsstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl. I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass die Kommanditisten wie Aktionäre behandelt und nur die vollhaftenden Komplementäre unmittelbar mit den Einkünften der K.S. besteuert werden, schließt allerdings nicht aus, dass die steuerliche Betrachtung in der Zukunft geändert werden muss, wenn dies Gleichbehandlungsgrundsätze erfordern.

Die slowakische K.S. ist mittlerweile als Gesellschaftsform notifiziert, für die die Steuerfreistellungsverpflichtung des § 94a EStG zur Anwendung kommt (siehe Anlage 2 zum EStG). Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH an ihre betrieblich tätige Mutter-K.S. in der Slowakei sind daher sowohl aufgrund des Art. 7 des nach wie vor anwendbaren DBA-CSSR als auch aufgrund des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschafter der K.S. in Österreich ansässig sind. Bezüglich der DBA-Entlastungsverpflichtung siehe auch die in EAS...

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