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Übertragung ungarischer Immobilien einer österreichischen Personengesellschaft in eine ungarische Kft
Sind zwei in Österreich ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Personengesellschaft beteiligt, die mehrere ungarische Immobilien verwaltet und wird eine dieser Immobilien in eine ungarische korlátolt felelösségü társaság (kft; vergleichbar einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in der Liegenschaft enthaltenen stillen Reserven aus.
Da Österreich die ungarische Personengesellschaft als steuerlich transparent wertet, führt die Aufdeckung des Wertzuwachses zu Einkünften der beiden österreichischen Kommanditisten, die nach Maßgabe des österreichischen Steuerrechts steuerpflichtig werden. Da es sich aber um Einkünfte aus ungarischem unbeweglichen Vermögen handelt, greift Artikel 22 DBA-Ungarn i. V. m. Art. 6 des Abkommens ein und legt Österreich die Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf, wenn diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen.
Ob diese Voraussetzung zutrifft, bedarf aber einer näheren Prüfung, da sich aus der unterschiedlichen Behandlung der Personengesellschaften in den beiden Staaten ein Qualifikations- und/oder Zurechnungskonflikt ergeben kann. Österre...