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SWI 10, Oktober 2006, Seite 486

VwGH zur Betriebsstätte (feste Einrichtung) nach dem DBA-D

- Arbeitsraum eines deutschen Projektleiters bei österreichischer Bank als "ständige Einrichtung"

- "Ständige Einrichtung" entspricht der "Betriebsstätte"

- Begriff "ständige Einrichtung" ist auch betriebs- und auftragsbezogen zu sehen

- Eine für die mehrjährige Beratungstätigkeit angelegte Geschäftseinrichtung ist auch bei tatsächlicher Nutzung in den einzelnen Kalenderjahren unter sechs Monaten eine ständige Einrichtung

Der Steuerpflichtige hatte im Streitzeitraum (1989-1992) je einen Wohnsitz in Deutschland und in Österreich, ansässig war er in Deutschland (Mittelpunkt der Lebensinteressen). In Österreich wurde er als Unternehmensberater für eine Bank tätig, die ihm für diese Tätigkeit als Mitglied des Projektteams einen Büroraum im Gebäude der Bank zur Verfügung stellte. Jedes Teammitglied hatte einen eigenen Büroplatz, wobei er als Co-Projektleiter über einen eigenen Büroraum verfügte. Den Projektmitgliedern stand auch eine übliche Büroausstattung (PC, versperrbare Schränke, Telefon, Fotokopierer etc.) zur Verfügung. Bei Bedarf konnte er den Büroraum auch für sich allein benutzen. Während seiner Abwesenheit erfolgte eine Nutzung des Büroraumes auch durch andere Personen. In seiner...

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