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Indexzertifikate und EU-Sparrichtlinie
Durch die EU-Sparrichtlinie und die entsprechende Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz soll die Besteuerung privater Zinserträge von in einem Mitgliedstaat ansässigen natürlichen Personen aus einem anderen Mitgliedstaat und der Schweiz sichergestellt werden. In der Literatur wurde bereits in der Vergangenheit auf Möglichkeiten hingewiesen, die Anwendung der EU-Sparrichtlinie z. B. durch die Verlagerung der Zahlstelle an einen Ort außerhalb der EU zu vermeiden. Seiler/Wimpissinger (IStR 2006, 477 ff.) zeigen darüber hinaus anhand der Rechtsordnungen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands auf, dass es auch bei Indexzertifikaten zu unterschiedlichen Qualifikationen und damit zur teilweisen Nicht-Erfassung der Erträge aus Indexzertifikaten kommen kann. Mit anderen Worten: Erträge aus identischen Produkten werden in einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der EU-Sparrichtlinie steuerlich unterschiedlich gewürdigt und bieten somit Möglichkeiten zur Steuerplanung. Hintergrund dieser unterschiedlichen Würdigung ist das Fehlen einer einheitlichen Auffassung über den Begriff der "Zinsen" im Sinne der Sparrichtlinie.