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Sonderausgabenabzug für Steuerberaterkosten bei beschränkt Steuerpflichtigen
Der EuGH ist mit seinem Urteil vom in der Rs. C-346/04, Conijn, erwartungsgemäß den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger gefolgt und hat bestätigt, dass die Versagung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberaterkosten bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 dEStG gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Thömmes (IWB Nr. 15 vom , 729 ff., Fach 11 A, 1049 ff.) analysiert die Entscheidungsgründe des EuGH. Nach Thömmes bleibt nun abzuwarten, ob in Zukunft ein Abzug anderer als Sonderausgaben anerkannter Aufwendungen für beschränkt Steuerpflichtige unter Berufung auf das aktuelle Urteil des EuGH möglich sein wird. Dem könnte entgegenstehen, dass der private Charakter der Aufwendungen und die primäre Zuständigkeit des Ansässigkeitsstaates weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen erlauben.