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EuGH: Vorsteuerabzug bei Karussellgeschäften
Der , und C-440/04, Kittel u. a., über die Frage entschieden, unter welchen Umständen im Falle des Karussellbetrugs der Vorsteuerabzug für denjenigen erhalten bleibt, der von dem Steuerbetrug weder wusste noch wissen konnte. Die Fragen des vorlegenden Gerichts ergeben sich im Rahmen von zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen Herrn Kittel und der Recolta Recycling SPRL (i. w. F. Recolta) einerseits und dem belgischen Staat andererseits über die Weigerung der belgischen Finanzverwaltung, das Recht auf Vorsteuerabzug anzuerkennen, die für Umsätze entrichtet wurde, die in Karussellbetrügereien einbezogen gewesen sein sollen. Im ersten Rechtstreit hat die Ang Computime Belgium (i. w. F.: Computime) EDV-Komponenten ge- und verkauft und die Finanzverwaltung nach einem von ihr erstellten Protokoll die Auffassung vertreten, dass sich Computime wissentlich an einem Mehrwertsteuerkarussellbetrug beteiligt habe, mit dem das Ziel verfolgt worden sei, die von Lieferanten für ein und dieselbe Ware in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer einmal oder mehrmals erstattet zu erhalten, wobei die Lieferungen an Computime fiktiv gewesen seien. Auf dieser Grundlage...