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Steuerliche Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Herkunftsland
TAX EFFECTS OF THE FREE MOVEMENT OF WORKERS IN THE COUNTRY OF ORIGIN
The free movement of workers is one of the basic EU legal charter rights. That means: Also in the area of employee taxation, which is not standardized, EU member states are permitted to exercise their authority only if they ensure this basic freedom and under consideration of the non-discrimination principles. In the relationship to Liechtenstein and Switzerland, similar rights are applicable due to comparable treaties. This also has effects on the taxation of cross-border workers with unlimited tax liability.
I. Grundsätzliches
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit zählt zu den EU-rechtlich verbrieften Grundfreiheiten. Das bedeutet: Auch auf dem Gebiet der an sich nicht harmonisierten Arbeitnehmerbesteuerung dürfen die EU-Mitgliedstaaten ihre Befugnisse nur unter Wahrung dieser Grundfreiheit und unter Beachtung von Diskriminierungsverboten ausüben. Im Verhältnis zu Liechtenstein und der Schweiz gilt auf Grund entsprechender Abkommen Ähnliches. Dies hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtigen Grenzgängern.
II. Europäische Union
Die wirtschaftliche Integration Europas basiert auf den vier Grundfreiheiten des uneingeschränkten Waren-, Personen-, Dienstleistungs- ...