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Praxisrelevante Anwendungsfälle des Benachteiligungsverbots des § 7 AVRAG
Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit
In Zeiten der zunehmenden Vernetzung der europäischen Wirtschaft findet auch ein vermehrter Wettbewerb um die besten Fachkräfte statt. Nicht selten finden sich diese Fachkräfte nicht im Inland, sondern in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Werden Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit benachteiligt, hat dies Rechtsfolgen in vielfacher Art und Weise. In diesem Beitrag sollen daher einige praxisrelevante Anwendungsfälle des § 7 AVRAG und damit mögliche Rechtskonsequenzen bei Benachteiligungen von Arbeitnehmern, die von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, näher erläutert werden.
1. Europarechtliche Rahmenbedingungen für das Benachteiligungsverbot nach § 7 AVRAG
1.1. Vorbemerkung
Das Recht auf Freizügigkeit und die damit verbundenen Rechte finden sich in zahlreichen Bestimmungen, namentlich in Art 45 AEUV, in Art 1 bis 10 der Verordnung (EU) Nr 492/2011 und in Art 1 der Richtlinie 2014/54/EU.
1.2. Art 45 AEUV
§ 45 AEUV ist als Teil der Freiheit des Personenverkehrs, somit als ein Teil der vier Grundfreiheiten der EU, zu qualifizieren.
Nach Art 45 Abs 2 AEUV beinhaltet die Bestimmung des Art 45 AEUV die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden untersc...