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Vereinbarkeit der britischen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht
Beim EuGH ist derzeit ein Verfahren in der Rs. Cadbury Schweppes zur Frage der Vereinbarkeit der britischen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht anhängig. Aus den Schlussanträgen des GA Léger vom können wichtige Aussagen für die Ausgestaltung einer gemeinschaftsrechtskonformen Hinzurechnungsbesteuerung abgeleitet werden. Thömmes (IWB Nr. 10 vom , 473 ff., Fach 11a, 1033 ff.) zeigt in einer Anmerkung zu diesen Schlussanträgen solche Möglichkeiten auf. In Österreich existiert zwar auf den ersten Blick keine mit den britischen und deutschen Vorschriften vergleichbare Hinzurechnungsbesteuerung. Die Überlegungen sind jedoch zum einen für eine gemeinschaftsrechtskonforme Ausgestaltung der §§ 42 InvFG und 42 ImmoInvFG von Bedeutung. Zum anderen ist auch die Missbrauchsbestimmung des § 10 Abs. 4 KStG an diesen Vorgaben zu messen.