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Gestaltungsüberlegungen nach der Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie
Mit wurde der Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie, der bislang nur Kapitalgesellschaften umfasste, auf intransparente Personengesellschaften ausgedehnt. Da solche intransparente Personengesellschaften im ausländischen Steuerrecht (z. B. in Osteuropa) wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, im inländischen Steuerrecht hingegen den Regelungen für Personengesellschaften unterliegen, ergeben sich für Konzerne mit inländischer Muttergesellschaft neue Gestaltungsmöglichkeiten. Hörnschemeyer/Lühn (GmbHR 2005, 1397 ff.) untersuchen ausgewählte grenzüberschreitende Rechtsstrukturen und kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die intransparente ausländische Personengesellschaft ein interessantes Gestaltungsinstrument hinsichtlich der Reduzierung der Steuerbelastung in Gewinnsituationen sein kann. Eine generelle Vorteilhaftigkeit solcher Strukturen kann zwar nicht nachgewiesen werden; im Einzelfall kann eine entsprechende Umstrukturierung aber durchaus Sinn machen. Dabei ist insbesondere zu bedenken, ob ausländische Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden sollen.