Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 2006, Seite 381

EuGH: Vorsteuerberichtigung bei späterer Ausübung der Option zur Steuerpflicht

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-184/04, Uudenkaupungin kaupunki, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob bei späterer Ausübung der Option zur Steuerpflicht bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zwingend eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen ist oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

S. 382Die Stadt Uusikaupunki renovierte eine Immobilie, deren Eigentümerin sie ist, und vermietete einige Räume in dieser Immobilie ab dem an den finnischen Staat und die übrigen Räume ab dem . Ferner vermietete sie ab dem eine Gewerbehalle, die sie errichtet hatte, an ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen. Die Kosten dieser beiden Vorhaben umfassten einen Mehrwertsteuerbetrag von FIM 2.206.224. Am beantragte die Stadt Uusikaupunki bei der regionalen Steuerbehörde für die Vermietung der beiden im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Immobilien als mehrwertsteuerpflichtig behandelt zu werden. Die Steuerverwaltung gab diesem Antrag zwar statt, verweigerte jedoch den Abzug von Vorsteuern im Wege der Berichtigung, da nach der entsprechenden finnischen nationalen Regelung der Abzug der für Immobilieninvestitionen entrichteten Mehrwertste...

Daten werden geladen...