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SWI 8, August 2006, Seite 354

Outlet-Center mit inländischer Betreibergesellschaft

(BMF) - Hat eine italienische Gesellschaft in einem österreichischen Outlet-Center ein Geschäftslokal angemietet und dieses sodann in Form eines Unterpacht- sowie Kommissionsvertrages an eine österreichische Betreibergesellschaft weitergegeben, wobei die Betreibergesellschaft in dem Lokal ausschließlich Waren der italienischen Gesellschaft (im eigenen Namen, aber auf Rechnung der italienischen Gesellschaft) verkauft, dann stellt dieses Geschäftslokal eine Betriebstätte der Betreibergesellschaft, nicht aber der italienischen Gesellschaft dar. Denn nach österreichischer Auffassung genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an.

Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien begründet; nämlich dann, wenn die Betreibergesellschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zur italienischen Gesellschaft steht. Nach Z 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA kann ein solches Abhängigkeitsverhältnis durchaus dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit...

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