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Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebsstätte
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem ebenfalls in Deutschland ansässigen Sohn sein Unternehmen, das er durch zwei 100%ige Beteiligungen hält (einerseits durch eine 100%ige Beteiligung an einer deutschen GmbH und andererseits durch seine Beteiligung an dieser GmbH als atypisch stiller Gesellschafter) und das in Österreich über eine Betriebstätte verfügt, dann wird bei der Beurteilung der schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein:
Die Übertragung der 100%igen Beteiligung an der deutschen GmbH fällt nicht unter § 6 Abs. 2 ErbStG und löst daher keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus.
Die atypische stille Beteiligung an der deutschen GmbH führt aber zum Entstehen einer "Mitunternehmerschaft", die aus einkommensteuerlicher Sicht transparent ist; aus einkommensteuerlicher Sicht ist daher zutreffend die inländische Betriebstätte als Betriebstätte der beiden Mitunternehmer, der deutschen GmbH und des geschenkgebenden Vaters, angesehen worden, und es sind zutreffend die Betriebstättengewinne in den Händen der beiden Mitunternehmer besteuert worden. Die Frage, inwieweit diese einkommensteuerliche Sichtweise die erb- und schenkungssteuerliche beeinfl...